Unfallversicherung

Unfallversicherung
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Alle Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts, der Pause, aller Schulveranstaltungen (z.B. Ausflug oder Sportfest) und auf dem Schulweg gegen Unfälle versichert. Der Versicherungsschutz auf dem Schulweg ist aber nur dann gewährleistet, wenn das Kind von der Schule jeweils den direkten und kürzesten Weg nach Hause benutzt.
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Wichtig: Hat Ihr Kind einen Unfall auf dem Weg zur Schule oder nach Hause, melden Sie sich gleich - nachdem Sie mit ihm beim Arzt waren - beim Klassenlehrer oder im Schulsekretariat, damit diese die weiteren Schritte einleiten können. Das Kind wird selbstverständlich vom Krankenhaus oder Arzt behandelt, lediglich bei der Abrechnung setzt sich die Krankenkasse mit dem Versicherungsträger in Verbindung.

Die wichtigsten Begriffe zum Thema Schule von A-Z . 2006.

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  • Unfallversicherung [3] — Unfallversicherung. Sie bildet jetzt einen Teil der Reichsversicherungsordnung (s. Invalidenversicherung, Ergbd. I, S. 388, und Krankenversicherung, Ergbd. I, S. 457) und ist mit diesen neuen Bestimmungen am 1. Januar 1913 in Kraft getreten. Der… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Unfallversicherung — (hierzu Beilage: »Unfallversicherung in Deutschland und den wichtigsten übrigen Ländern«), die Versicherung gegen die wirtschaftlich nachteiligen Folgen von Unfällen. Unfall ist ein Ereignis, das infolge einer plötzlichen, vom Betroffenen nicht… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unfallversicherung [1] — Unfallversicherung, Teil der Arbeiterversicherung (Bd. 1, S. 275), durch die Gesetze vorn 6. Juli 1884, 28. Mai 1885, 5. Mai 1886, 11. und 13. Juli 1887 (in revidierter Fassung als Abänderungsgesetz, Gewerbe Unfallversicherungsgesetz,… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Unfallversicherung — Unfallversicherung, s. Beilage: ⇒ Arbeiterversicherung. – Vgl. »Handbuch der U.« (hg. vom Reichsversicherungsamt, 3. Aufl. 1901), Halftenberg (1902), Goldschmidt (1902) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Unfallversicherung — s. Unfallfürsorge …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Unfallversicherung — Zunächst erschien das (gewerbliche) Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884; ihm folgen die sogen. Ausdehnungsgesetze vom 28. Mai 1885 betreffend die Betriebe der Transportanstalten, der Marine und Heeresverwaltung, vom 15. März 1886… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Unfallversicherung — die Unfallversicherung, en (Aufbaustufe) Versicherungsvertrag, in dem sich der Versicherer verpflichtet, eine bestimmte Summe bei Unfall an den Versicherten zu zahlen Beispiel: Er hat eine freiwillige Unfallversicherung abgeschlossen …   Extremes Deutsch

  • Unfallversicherung — Ụn|fall|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung von Personen gegen berufl., finanziellen Schaden durch Unfall * * * Ụn|fall|ver|si|che|rung, die: 1. Versicherung von Personen gegen die Folgen eines Unfalls: eine U. abschließen. 2. Unternehmen, das… …   Universal-Lexikon

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